Verfassungsorgan
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ver·fas·sungs·or·gan, Plural: Ver·fas·sungs·or·ga·ne
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈfasʊŋsʔɔʁˌɡaːn]
Bedeutungen:
[1] Politik: staatliches Organ, das direkt von der Verfassung eingesetzt wird
Beispiele:
[1] Der Bundestagspräsident begrüßte die Vertreter der Verfassungsorgane.
[1] Man unterscheidet zwischen ständigen und nichtständigen Verfassungsorganen.
[1] „[Das mongolische Verfassungsgericht] kann bis hin zur Amtsenthebung der obersten Verfassungsorgane auf Antrag tätig werden.“
[1] „Dass ein amerikanischer Regierungschef Vertreter eines anderen Verfassungsorgans so direkt angreift, hat es in Washington noch nicht gegeben.“



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