abdingbar
Adjektiv:

Worttrennung:
ab·ding·bar, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈapˌdɪŋbaːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] durch andere Vereinbarungen abänderbar
Gegenwörter:
[1] unabdingbar
Beispiele:
[1] „Nicht abdingbar ist das Endgültigwerden des Provisionsanspruchs bei Leistung des Dritten.“



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