extralegal
Adjektiv:

Worttrennung:
ex·t·ra·le·gal, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ɛkstʁaleˈɡaːl]
Bedeutungen:
[1] ohne Beachtung von Gesetzen geschehend, nicht durch Gesetze geregelt, außerhalb des Gesetzes stehend
Beispiele:
[1] „Niemandem zur Rechenschaft verpflichtet, standen sie über dem Recht und nahmen für sich in Anspruch, nach Gutdünken extralegal handeln zu können, wenn nicht zu müssen.“
[1] „Er ist ein ehemaliger General, der während seiner aktiven Zeit eine geheimdienstliche Einheit der Gendarmerie gegründet haben soll, die darauf spezialisiert war, im Krieg gegen die PKK sogenannte extralegale Hinrichtungen durchzuführen.“
Übersetzungen:


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