extralegal
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- ex·t·ra·le·gal, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ɛkstʁaleˈɡaːl]
- [1] ohne Beachtung von Gesetzen geschehend, nicht durch Gesetze geregelt, außerhalb des Gesetzes stehend
- [1] „Niemandem zur Rechenschaft verpflichtet, standen sie über dem Recht und nahmen für sich in Anspruch, nach Gutdünken extralegal handeln zu können, wenn nicht zu müssen.“
- [1] „Er ist ein ehemaliger General, der während seiner aktiven Zeit eine geheimdienstliche Einheit der Gendarmerie gegründet haben soll, die darauf spezialisiert war, im Krieg gegen die PKK sogenannte extralegale Hinrichtungen durchzuführen.“
- englisch: [1] extralegal
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