flaggen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
flag·gen, Präteritum: flagg·te, Partizip II: ge·flaggt
Aussprache:
IPA [ˈflaɡn̩]
Bedeutungen:
[1] ein Tuch mit Symbolwert (Flagge) an einem Mast hochziehen/heißen, was meist aus einem besonderen Anlass geschieht und oft eine Ehre/Würdigung ist
Herkunft:
vom Substantiv Flagge
Gegenwörter:
[1] Flagge streichen
Beispiele:
[1] „Beim Tod wichtiger Persönlichkeiten oder an jährlich wiederkehrenden Trauertagen wie dem Volkstrauertag wird an öffentlichen Gebäuden auf halbmast geflaggt.
[1] „Nur war es verboten mit kirchlichen Fahnen zu flaggen.
[1] „Zur Parade flaggt man über die Toppen: Sobald der Königssalut geschossen wurde, flaggten wir auf unserm kleinen Schiffe über die Toppen.“



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