staatstragend
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- staats·tra·gend, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈʃtaːt͡sˌtʁaːɡn̩t]
- [1] die vorhandene Ordnung des Staates stützend
- [1] „Heide Simonis gab sich staatstragend, eine Eigenheit, die Teil ihres Wesens geworden war, hatte sie doch zwölf Jahre lang als Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein den Küstenstaat auf ihren Schultern getragen.“
- [1] „Hubers Chef, der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber, gab sich staatstragend und beruhigte: Aktuell sei nicht geplant, die Zahlungen für den Osten …“
- [1] „Sie habe Mobbing gegen Griechenland zugelassen und Deutschland isoliert. Die Kanzlerin gab sich staatstragend.“
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