unpersönliches Verb
Substantiv, n, Wortverbindung, adjektivische Deklination: Worttrennung:
un·per·sön·li·ches Verb, Plural: un·per·sön·li·che Ver·ben
Aussprache:
IPA [ˈʊnpɛʁˌzøːnlɪçəs ˈvɛʁp]
Bedeutungen:
[1] Linguistik, fachsprachlich: Verb, das kein persönliches Subjekt bei sich stehen hat
Synonyme:
[1] Impersonale
Gegenwörter:
[1] Personale
Beispiele:
[1] „Ein unpersönliches Verb kann nicht mit einer Person verbunden werden, es genügt sich selbst und benötigt kein Subjekt.“
[1] Nach der Art des Subjekts, mit dem sie zusammen auftreten können, werden Verben als unpersönlich oder als persönlich bezeichnet. Sogenannte echte oder wahre unpersönliche Verben haben kein handelndes Subjekt, sondern nur ein grammatikalisches Subjekt, oftmals das »es«.
[1] Typische, echte unpersönliche Verben sind Witterungsverben, die Sätze bilden wie »Es hagelt.«
[1] Unpersönliche Verben können auch metaphorisch/übertragen verwendet werden, zum Beispiel »Es hagelte Kritik.« oder auch, mit eigenem Subjekt: »Karamellen regneten vom Karnevalszug.«
[1] Oftmals zählt man Verben, die nur in der 3. Person Singular und Plural stehen können (zum Beispiel »Es glückte nicht.« oder »Die Versuche glückten.«) nicht zu den unpersönlichen Verben. Hier ist der genaue Fachbegriff »defektives Verb«.



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