Angelobung
Substantiv, f:

Worttrennung:
An·ge·lo·bung, Plural: An·ge·lo·bun·gen
Bedeutungen:
[1] in Österreich: feierliche Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen (durch ein Gelöbnis), unter anderem für politische Abgeordnete, Richter, Soldaten und Beamte
Herkunft:
zu dem Verb angeloben
Beispiele:
[1] Die Angelobung der österreichischen Bundesregierung Faymann II ist für den 16. Dezember 2013 geplant.
[1] „Bundespräsident Dr. Heinz Fischer wird am Montag, den 16. Dezember 2013 die Ernennung und Angelobung der neuen Bundesregierung und der neuen Staatssekretäre um 11.00 Uhr im Maria Theresien-Zimmer der Präsidentschaftskanzlei vornehmen.“
[1] „Monika Lindner bleibt der für heute geplanten Angelobung der Abgeordneten durch Präsident Heinz Fischer fern. Als Grund nannte sie das Ausbleiben eines angemessenen Überstundenzuschlags.“
Übersetzungen:


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