Substantiv, f: Worttrennung:
- An·ge·lo·bung, Plural: An·ge·lo·bun·gen
- [1] in Österreich: feierliche Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen (durch ein Gelöbnis), unter anderem für politische Abgeordnete, Richter, Soldaten und Beamte
- zu dem Verb angeloben
- [1] Die Angelobung der österreichischen Bundesregierung Faymann II ist für den 16. Dezember 2013 geplant.
- [1] „Bundespräsident Dr. Heinz Fischer wird am Montag, den 16. Dezember 2013 die Ernennung und Angelobung der neuen Bundesregierung und der neuen Staatssekretäre um 11.00 Uhr im Maria Theresien-Zimmer der Präsidentschaftskanzlei vornehmen.“
- [1] „Monika Lindner bleibt der für heute geplanten Angelobung der Abgeordneten durch Präsident Heinz Fischer fern. Als Grund nannte sie das Ausbleiben eines angemessenen Überstundenzuschlags.“
- englisch: [1] swearing-in
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