Antiquitätenhändler
Substantiv, m:

Worttrennung:
An·ti·qui·tä·ten·händ·ler, Plural: An·ti·qui·tä·ten·händ·ler
Aussprache:
IPA [antikviˈtɛːtn̩ˌhɛndlɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die (meist beruflich) Antiquitäten kauft und verkauft
Herkunft:
Determinativkompositum aus Antiquität und Händler
Synonyme:
[1] Antiquar
Beispiele:
[1] „Die MK [Militärkanzlei] meldet dem Handelsminister, dass FF [Franz Ferdinand] an der ehesten Kundmachung einer Verordnung betreffend die Einreihung der Antiquitätenhändler unter die konzessionierten Gewerbe interessiert sei.“



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