Bundesministerium
Substantiv, n:

Worttrennung:
Bun·des·mi·nis·te·ri·um, Plural: Bun·des·mi·nis·te·ri·en
Aussprache:
IPA [ˈbʊndəsminɪsˌteːʁiʊm]
Bedeutungen:
[1] oberste Behörde eines Bundesstaates unter der Leitung eines Ministers
[2] ein Gebäude in dem [1] seinen Sitz hat
Beispiele:
[1] „Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht zwar vor, dass Gesetzentwürfe »grundsätzlich« dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung vorzulegen sind, doch Sanktionen für die Nichtbeachtung dieser Vorschrift gibt es nicht.“
[1] „Er wird der bestbezahlte Sprecher aller Bundesministerien.
Übersetzungen:


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