Gastauftritt
Substantiv, m:

Worttrennung:
Gast·auf·tritt, Plural: Gast·auf·trit·te
Aussprache:
IPA [ˈɡastʔaʊ̯fˌtʁɪt]
Bedeutungen:
[1] Auftreten eines Künstlers, der eingeladen wurde
[2] Auftreten einer Person bei der Veranstaltung einer Partei, Organisation oder Ähnlichem, zu der sie nicht gehört
[3] Rolle im Fernsehen, Filmen, Büchern, die auf sehr kurze Zeit beschränkt ist
Herkunft:
Determinativkompositum aus Gast und Auftritt
Synonyme:
[3] Cameo, Cameoauftritt
Beispiele:
[1] „Lady Gaga wird wahrscheinlich einen Gastauftritt bei Beyoncés "Mrs. Carter World Tour" haben!“
[2] „Beim Grünen-Parteitag 2016 sorgte Resch fast für einen Eklat, weil er bei einem Gastauftritt von Daimler-Chef Dieter Zetsche auf einer Gegenrede bestand.“
[3] „Gastauftritte hatte er unter anderem in den Krimiserien ‚Inspector Barnaby‘ und ‚Inspector Lewis‘.“



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