Gefangennahme
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ge·fan·gen·nah·me, Plural: Ge·fan·gen·nah·men
Aussprache:
IPA [ɡəˈfaŋənˌnaːmə]
Bedeutungen:
[1] das Entwaffnen und Festsetzen einer Person
Beispiele:
[1] „Ein Spion, der heimlich und ohne Teilnahme an Kriegshandlungen im Gebiet des Kriegsgegners Informationen beschafft hat und in den Herrschaftsbereich seiner Kriegspartei zurückgekehrt ist, darf nach seiner Gefangennahme nicht bestraft werden und hat Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangener.“
[1] „Die Gefangennahme oder der Tod einzelner Anführer bedeutete meist auch das Ende des jeweiligen Aufruhrs.“
Übersetzungen:


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