Handelsmarine
Substantiv, f:

Worttrennung:
Han·dels·ma·ri·ne, Plural: Han·dels·ma·ri·nen
Aussprache:
IPA [ˈhandəlsmaˌʁiːnə]
Bedeutungen:
[1] Gesamtheit aller Seeschiffe, die in das Schiffsregister des jeweiligen Staates eingetragen sind und Güter oder Personen transportieren
Synonyme:
[1] Handelsflotte
Gegenwörter:
[1] Kriegsmarine
Beispiele:
[1] Schiffe der Handelsmarine sind per Definition unbewaffnet.
[1] Schiffstypen der Handelsmarine sind vor allem Frachtschiffe aller Art, Schiffe für Personenbeförderung, jedoch nicht Schiffe der Seefischerei.
[1] Der Untergang des Ausbildungsseglers der Handelsmarine "Pamir", von einem Hurrikan südwestlich der Azoren zum Kentern gebracht, löste in den fünfziger Jahren eine Debatte über Kadettenausbildung und die Ansprüche moderner Seefahrt aus.
[1] „Das dichte, die Weltmeere umspannende Netz der Kriegs- und Handelsmarinen ermöglichte zahlreiche Forschungsexpeditionen in bislang unbekannte Regionen.“
[1] „Viele Marinen (auch Handelsmarinen) betreiben Segelschulschiffe zur Ausbildung ihres Nachwuchses.“
Übersetzungen:


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