Juraprofessor
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ju·ra·pro·fes·sor, Plural: Ju·ra·pro·fes·so·ren
Aussprache:
IPA [ˈjuːʁapʁoˌfɛsoːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] Professor für Rechtswissenschaften
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Jura und Professor
Synonyme:
[1] Österreich, Schweiz: Jusprofessor
Beispiele:
[1] „Den Wirtschaftsjuristen etwa beäugten die deutsche Anwaltschaft und die etablierten Juraprofessoren an den Universitäten von Beginn an mit großer Skepsis.“
[1] „Aber den Abgeordneten gilt der Gesetzesausstoß als Leistungsnachweis, meint Ulrich Karpen, Juraprofessor und CDU-Parlamentarier in Hamburg.“
[1] „Nur mit der altdeutschen Ansicht, dass der Teufel immer auf den größten Haufen scheißt, lässt sich der Triumphzug des Berliner Juraprofessors und Bonner Landesverfassungsrichters und nebenberuflichen Schriftstellers Bernhard Schlink durch die Bestsellerlisten aller Herren Länder nämlich nicht erklären.“
[1] „Der Stadtgründer heißt Klaus Grupp und ist Juraprofessor an der Universität Saarbrücken.“
[1] „Nikolaj Stepanovič Tagancev (1843–1923), ein bedeutender Juraprofessor, verschiedentlich auf wichtigen Staatsposten und mit großen Verdiensten auf dem Gebiet der Strafrechtsreform, aktiver Gegner der Todesstrafe und Analytiker der wachsenden Kinderkriminalität.“



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