Leibgarde
Substantiv, f:

Worttrennung:
Leib·gar·de, Plural: Leib·gar·den
Aussprache:
IPA [ˈlaɪ̯pˌɡaʁdə]
Bedeutungen:
[1] Truppe für den persönlichen Schutz eines Fürsten, Königs, Präsidenten oder dergleichen
Herkunft:
Das Wort ist seit der Zeit um 1600 belegt.
Determinativkompositum aus den Substantiven Leib und Garde
Synonyme:
[1] Leibwache
Beispiele:
[1] „Er brauchte keine Leibgarde, er spazierte alleine durch die Stadt.“



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