Missgunst
Substantiv, f:

Worttrennung:
Miss·gunst, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈmɪsɡʊnst]
Bedeutungen:
[1] Einstellung von jemandem, einem anderen etwas nicht zubilligen zu können/wollen
Herkunft:
Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs missgönnen durch implizite Ableitung. Das Wort ist seit dem 16. Jahrhundert belegt.
Beispiele:
[1] Seine Haltung anderen gegenüber war von Missgunst geprägt.
[1] „In kleinlicher Mißgunst klammerte sie sich an Äußerlichkeiten, warf ihm gewöhnliche Vielweiberei vor.“



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