Mitspracherecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Mit·spra·che·recht, Plural: Mit·spra·che·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈmɪtʃpʁaːxəˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] Recht, bei Entscheidungen/Planungen beteiligt zu sein
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Mitsprache und Recht
Beispiele:
[1] „Allerdings geht London davon aus, dass die Briten weiterhin ein Mitspracherecht in der Außenpolitik des wiedergegründeten Staates haben.“



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