Neuwagen
Substantiv, m:

Worttrennung:
Neu·wa·gen, Plural 1: Neu·wa·gen, Plural 2: Neu·wä·gen
Aussprache:
IPA [ˈnɔɪ̯ˌvaːɡn̩]
Bedeutungen:
[1] nie zugelassenes, neues Fahrzeug ohne Vorbesitzer
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Adjektiv neu und dem Substantiv Wagen
Gegenwörter:
[1] Gebrauchtwagen
Beispiele:
[1] „Wer sich jetzt für den Kauf eines Neuwagens entscheidet, kann so manches Schnäppchen landen.“
[1] „Das Hamburger Landgericht verurteilte einen VW-Händler, einen Dieselwagen wegen manipulierter Abgaswerte zurückzunehmen und gegen einen Neuwagen zu tauschen.“



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