Rechthaberei
Substantiv, f:

Worttrennung:
Recht·ha·be·rei, Plural: Recht·ha·be·rei·en
Aussprache:
IPA [ˌʁɛçthaːbəˈʁaɪ̯]
Bedeutungen:
[1] Verhalten, seinen eigenen Standpunkt/seine eigene Meinung durchzusetzen
Herkunft:
Ableitung von Rechthaber mit dem Ableitungsmorphem -ei
Beispiele:
[1] Durch seine Rechthaberei provozierte er die ganze Belegschaft.



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