Rechthaberei
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Recht·ha·be·rei, Plural: Recht·ha·be·rei·en
Aussprache:
- IPA [ˌʁɛçthaːbəˈʁaɪ̯]
- [1] Verhalten, seinen eigenen Standpunkt/seine eigene Meinung durchzusetzen
- Ableitung von Rechthaber mit dem Ableitungsmorphem -ei
- [1] Durch seine Rechthaberei provozierte er die ganze Belegschaft.
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