Reugeld
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Reu·geld, Plural: Reu·gel·der
Aussprache:
- IPA [ˈʁɔɪ̯ˌɡɛlt]
- [1] Privatrecht: auf einer Parteivereinbarung, nach der der Rücktritt von einem Vertrag unter Zahlung eines Geldbetrages ermöglicht wird, beruhende Zahlung im Rücktrittsfalle
- [2] Sport: Zahlung einer Entschädigung im Falle der Nichtteilnahme an einem Wettkampf
- [1] Abstandszahlung
- [2] Nenngeld, Strafgeld
- [1] Vertragsstrafe
- [1] Es wird vereinbart, dass der Rücktritt vom Vertrag abgesehen von gesetzlichen Rücktrittsrechten nur unter Zahlung eines Reugeldes in bestimmter Höhe zulässig ist.
- [2] Im Falle der Nichtteilnahme wird ein Reugeld fällig.
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