Unerbittlichkeit
Substantiv, f:

Worttrennung:
Un·er·bitt·lich·keit, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˌʊnʔɛɐ̯ˈbɪtlɪçkaɪ̯t], [ˈʊnʔɛɐ̯ˌbɪtlɪçkaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Eigenschaft einer Person, keine Gnade oder Nachsehen und Verständnis zu kennen, und dadurch gekennzeichnetes Verhalten
Herkunft:
Ableitung zum Adjektiv unerbittlich mit dem Ableitungsmorphem -keit
Beispiele:
[1] „Nur so kann ich mir die Unerbittlichkeit dieser gesellschaftlichen Auseinandersetzung erklären. Diese Unerbittlichkeit, die ja auch dazu führt, daß der Gegner ungeheuer diffamiert wird.“



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