künden
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- kün·den, Präteritum: kün·de·te, Partizip II: ge·kün·det
Aussprache:
- IPA [ˈkʏndn̩]
- [1] gehoben: eine Aussage über etwas machen (manchmal auch auf indirekte Art und Weise)
- [2] schweizerisch: kündigen
- [1] verschweigen
- [1] Der Bote kündete von der baldigen Ankunft der Reisenden.
- [1] Sein Auftreten kündet von ungeheurem Selbstbewusstsein.
- [1] „Angeblich hatte ihr ursprünglicher Name für das Studio nicht ganz jenen Klang, der in den Ohren von Hollywood von zukünftigem Starruhm kündete, und die PublicityAbteilung hatte ein bißchen gezaubert.“
- [2] Der Chef kann mir jetzt nicht künden, weil ich ja ein Arztzeugnis habe.
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