wettbewerbswidrig
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- wett·be·werbs·wid·rig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈvɛtbəvɛʁpsˌviːdʁɪç], [ˈvɛtbəvɛʁpsˌviːdʁɪk]
- [1] gegen die Regeln des Wettbewerbs verstoßend
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Wettbewerb und dem Adjektiv widrig mit dem Fugenelement -s
- [1] wettbewerbskonform
- [1] „Ein Preisnachlass von einem Euro pro Packung sei nicht zu beanstanden. Rabatte oder Geschenke im Wert von fünf Euro pro Verordnung erklärte der BGH dagegen für wettbewerbswidrig.“
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