wettbewerbswidrig
Adjektiv:

Worttrennung:
wett·be·werbs·wid·rig, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈvɛtbəvɛʁpsˌviːdʁɪç], [ˈvɛtbəvɛʁpsˌviːdʁɪk]
Bedeutungen:
[1] gegen die Regeln des Wettbewerbs verstoßend
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Substantiv Wettbewerb und dem Adjektiv widrig mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
[1] wettbewerbskonform
Beispiele:
[1] „Ein Preisnachlass von einem Euro pro Packung sei nicht zu beanstanden. Rabatte oder Geschenke im Wert von fünf Euro pro Verordnung erklärte der BGH dagegen für wettbewerbswidrig.



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