zugelassen
Adjektiv:

Worttrennung:
zu·ge·las·sen, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːɡəˌlasn̩]
Bedeutungen:
[1] eine behördliche Genehmigung besitzend
[2] den Zugang zu etwas besitzend
Herkunft:
abgeleitet vom Partizip II des Verbs zulassen
Beispiele:
[1] „Nach Güteeigenschaften und Ausmaß der zugelassenen Mängel teilt man Gemüse (und Obst) in 3 Handelsklassen ein: „Extra“ (von höchster Qualität, erlaubt sind z. B. nur oberflächliche Schalenfehler); „I“ (von guter Qualität, leichte Fehler in Form, Entwicklung und Farbe erlaubt) und „II“ (von marktfähiger Qualität, entspricht nicht den Anforderungen der höheren Klassen, erfüllt jedoch die Mindesteigenschaften).“
[1] „In der Europäischen Union sind zurzeit ca. 300 Zusatzstoffe zugelassen, die im Klartext auf der Packung aufgeführt oder durch Angabe der E-Nummern kenntlich gemacht werden müssen.“
[2] Seit Januar ist sein Cousin ein zugelassener Medizinstudent.
Partizip II: Worttrennung:
zu·ge·las·sen
Aussprache:
IPA [ˈt͡suːɡəˌlasn̩]
Grammatische Merkmale:


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