zugelassen
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen: Grammatische Merkmale:
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Adjektiv: Worttrennung:
- zu·ge·las·sen, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈt͡suːɡəˌlasn̩]
- [1] eine behördliche Genehmigung besitzend
- [2] den Zugang zu etwas besitzend
- abgeleitet vom Partizip II des Verbs zulassen
- [1] „Nach Güteeigenschaften und Ausmaß der zugelassenen Mängel teilt man Gemüse (und Obst) in 3 Handelsklassen ein: „Extra“ (von höchster Qualität, erlaubt sind z. B. nur oberflächliche Schalenfehler); „I“ (von guter Qualität, leichte Fehler in Form, Entwicklung und Farbe erlaubt) und „II“ (von marktfähiger Qualität, entspricht nicht den Anforderungen der höheren Klassen, erfüllt jedoch die Mindesteigenschaften).“
- [1] „In der Europäischen Union sind zurzeit ca. 300 Zusatzstoffe zugelassen, die im Klartext auf der Packung aufgeführt oder durch Angabe der E-Nummern kenntlich gemacht werden müssen.“
- [2] Seit Januar ist sein Cousin ein zugelassener Medizinstudent.
- zu·ge·las·sen
Aussprache:
- IPA [ˈt͡suːɡəˌlasn̩]
- Partizip Perfekt des Verbs zulassen
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