Arbeitgeberverband
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ar·beit·ge·ber·ver·band, Plural: Ar·beit·ge·ber·ver·bän·de
Aussprache:
IPA [ˈaʁbaɪ̯tɡeːbɐfɛɐ̯ˌbant]
Bedeutungen:
[1] Wirtschaft: institutioneller Zusammenschluss der Arbeitgeber zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber Gewerkschaften und Staat
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Arbeitgeber und Verband
Gegenwörter:
[1] Arbeitnehmerverband, Gewerkschaft
Beispiele:
[1] Der Arbeitgeberverband hat einen neuen Vorsitzenden gewählt.



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