Archidiakonat
Substantiv, n, m:

Worttrennung:
Ar·chi·di·a·ko·nat, Plural: Ar·chi·di·a·ko·na·te
Aussprache:
IPA [aʁçidiakoˈnaːt]
Bedeutungen:
[1] historisch: mittelalterliche, einem Bistum untergliederte, kirchliche Verwaltungseinheit, der ein Geistlicher vorstand
[2] Amt und Wohnung eines Archidiakons (Vorsteher von [1])
Beispiele:
[1] „Das Bistum gliederte sich in Archidiakonate, denen je ein Propst vorstand.“
[2] „Ein mulmiges Gefühl bemächtigte sich seiner, als er vor dem Archidiakonat vorfuhr.“
Übersetzungen:


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