Substantiv, n: Worttrennung:
- Be·weis·stück, Plural: Be·weis·stü·cke
Aussprache:
- IPA [bəˈvaɪ̯sˌʃtʏk]
- [1] Recht, Kriminalistik: Gegenstand, mit dem man etwas beweisen kann
- [1] Belastungsmaterial, Beweismaterial
- [1] „Bestreiten hätte auch keinen Sinn gemacht: Sie hatten sich bei etlichen Delikten gegenseitig mit einer - gestohlenen - Videokamera gefilmt und das beste Beweisstück gleich selbst geliefert.“
- [1] „Als er wieder zu Hause ist, verbrennt Dorian weitere Beweisstücke des Mordes, Basils Tasche und Umhang.“
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