Bezirksregierung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Be·zirks·re·gie·rung, Plural: Be·zirks·re·gie·run·gen
Aussprache:
IPA [bəˈt͡sɪʁksʁeˌɡiːʁʊŋ]
Bedeutungen:
[1] oberste Verwaltungsbehörde der Regierung im jeweiligen Regierungsbezirk
Herkunft:
Determinativkompositum von Bezirk und Regierung mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Die Bezirksregierung Münster übt im Bereich Elterngeld die Fachaufsicht über die für die Bearbeitung der Verwaltungsverfahren zuständigen Kreise und kreisfreien Städte des Landes NRW aus und stellt eine in Zusammenarbeit mit IT-NRW entwickelte Fachanwendung für die Bearbeitung der Anträge kostenfrei zur Verfügung.“



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