Embargo
Substantiv, n:

Worttrennung:
Em·bar·go, Plural: Em·bar·gos
Aussprache:
IPA [ɛmˈbaʁɡo]
Bedeutungen:
[1] wirtschaftlicher Boykott eines Landes, Wirtschaftssanktionen gegen einen Staat
Herkunft:
im 18. Jahrhundert von spanisch embargo „Beschlagnahme, Sperre“ entlehnt, Substantiv zum Verb embargar „beschlagnahmen, behindern“, dessen Wortstamm auf frühromanisch barra „Querbalken“ zurückgeht
Beispiele:
[1] Die Vereinten Nationen beraten zur Stunde über ein Embargo gegen Blauland.
[1] Rotland droht Blauland mit einem Embargo.
[1] Blauland wurde mit einem Embargo belegt.
[1] „Das Embargo bestärkte die niederländischen Großkaufleute darin, eigene Handelsbeziehungen nach Fernost aufzubauen.“
Übersetzungen:


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