Erbrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Erb·recht, Plural: Erb·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈɛʁpˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen eines Staates für das Erben und Vererben
Beispiele:
[1] Das Erbrecht kann von Staat zu Staat sehr verschieden sein.
[1] In Deutschland heißen die Spezialisten für das Erbrecht „Fachanwälte für Erb- und Familienrecht“.
Übersetzungen:


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