Geiselnehmer
Substantiv, m:

Worttrennung:
Gei·sel·neh·mer, Plural: Gei·sel·neh·mer
Aussprache:
IPA [ˈɡaɪ̯zəlˌneːmɐ]
Bedeutungen:
[1] Person, die andere Menschen ihrer Freiheit beraubt
Herkunft:
[1] Kompositum aus Geisel und nehmen
Synonyme:
[1] Kidnapper m (wenn der Aufenthaltsort der Geiseln unbekannt ist)
Gegenwörter:
[1] Geisel, Befreier
Beispiele:
[1] Die Polizei hat das Gebäude umstellt und tritt nun in Verhandlungen mit dem Geiselnehmer, um ihn zur Aufgabe zu bewegen.
Übersetzungen:


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