Geisterschiff
Substantiv, n:

Worttrennung:
Geis·ter·schiff, Plural: Geis·ter·schif·fe
Aussprache:
IPA [ˈɡaɪ̯stɐˌʃɪf]
Bedeutungen:
[1] führungslos auf See treibendes Schiff, das von der Besatzung verlassen wurde oder dessen Besatzung tot ist
Beispiele:
[1] Die Oper „Der fliegende Holländer“ von Wagner hat ein Geisterschiff zum Gegenstand.
[1] „Da kamen sie Seeleuten dann als Geisterschiffe entgegen, die völlig in Ordnung waren, ihre Segel gesetzt hatten und auf denen sich trotzdem keine Menschenseele an Bord fand.“
[1] „Das ist ein Geisterschiff.“
[1] Auch ein gesunken geglaubtes Schiff, das unter mysteriösen Umständen wieder mit neuer Besatzung auftaucht, könnte man Geisterschiff nennen, hat es doch seine ursprüngliche Besatzung und Führung verloren. Solch ein Geisterschiff ist vielleicht das Resultat moderner Piraterie.
Übersetzungen:


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