Gerichtsstand
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·richts·stand, Plural: Ge·richts·stän·de
Aussprache:
IPA [ɡəˈʁɪçt͡sˌʃtant]
Bedeutungen:
[1] örtliche Zuständigkeit eines Gerichts
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Gericht und Stand sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] Die Zivilprozessordnung enthält eine gesetzliche Regelung des Gerichtsstandes.
[1] Wenn Kaufleute den Gerichtsstand für ihre Rechtsstreitigkeiten im voraus vertraglich vereinbaren, spricht man von einer Prorogation.
[1] „Hinter dem ‚fliegenden Gerichtsstand‘ steckt die Vorschrift des § 32 ZPO. Danach ist bei unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Im Internet nimmt man an, dass dies überall der Fall ist, wo Zugriff auf das Netz besteht – also überall. Deshalb hat der Kläger nach § 35 ZPO die freie Wahl zwischen allen sachlich zuständigen Gerichten.“



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