Heiratsschwindler
Substantiv, m:

Worttrennung:
Hei·rats·schwind·ler, Plural: Hei·rats·schwind·ler
Aussprache:
IPA [ˈhaɪ̯ʁaːt͡sˌʃvɪndlɐ]
Bedeutungen:
[1] eine Person, die bewusst, durch Vortäuschen von persönlichem Interesse am Partner, eine Eheschließung in Aussicht stellt oder durchführt, um sich persönlich zu bereichern und/oder eine bessere (gesellschaftliche) Position erhofft
Beispiele:
[1] Zu spät erkannte Fr. von Duty-Free, dass sie auf einem Heiratsschwindler hereingefallen ist. Er wollte nicht ihre Liebe und diese erwidern, sondern das "von" und ihr Hab und Gut.
Übersetzungen:


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