Kapitalverbrechen
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ka·pi·tal·ver·bre·chen, Plural: Ka·pi·tal·ver·bre·chen
Aussprache:
IPA [kapiˈtaːlfɛɐ̯ˌbʁɛçn̩]
Bedeutungen:
[1] schwerwiegendes Verbrechen (wie Mord oder Ähnliches), das früher mit dem Tod bestraft wurde
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Adjektiv kapital und dem Substantiv Verbrechen
Beispiele:
[1] „Kindestötung wird von allen Kapitalverbrechen am seltensten gerichtlich verfolgt und am häufigsten übersehen.“
[1] „Die Frage, ob ein Kapitalverbrechen dem Morddezernat oder der Politischen Abteilung gehörte, wurde im Präsidium kontrovers diskutiert.“
Übersetzungen:


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