Kassenbuch
Substantiv, n:

Worttrennung:
Kas·sen·buch, Plural: Kas·sen·bü·cher
Aussprache:
IPA [ˈkasn̩ˌbuːx]
Bedeutungen:
[1] Wirtschaft: schriftliches Verzeichnis aller Bargeldbewegungen eines Geschäfts
Herkunft:
Determinativkompositum aus Kasse und Buch mit dem Fugenelement -n
Beispiele:
[1] „Ein Skizzenbuch mit 65 bisher unveröffentlichten Zeichnungen des niederländischen Malers Vincent van Gogh ist am Dienstag in Paris vorgestellt worden. Er soll die Tuschebilder in das Kassenbuch eines Hotels der südfranzösischen Stadt Arles, in dem er damals wohnte, gezeichnet haben, teilte der französische Verlag Le Seuil mit.“
[1] „Als Kind hat der Mann ein Kassenbuch über sein Taschengeld geführt, heute spricht er über die Zeit, in der ihn falsch geleiteter Ehrgeiz fast krank gemacht hat.“



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