Landsturm
Substantiv, m:

Worttrennung:
Land·sturm, Plural: Land·stür·me
Aussprache:
IPA [ˈlantˌʃtʊʁm]
Bedeutungen:
[1] Militär: Reserveeinheit des Militärs
[2] Militär: Gesamtheit der zum Wehrdienst herangezogenen Männer älterer Jahrgänge
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Land und Sturm
Synonyme:
[1] Landmiliz, Landwehr
Beispiele:
[1] Im Landsturm kämpfen auch Männer, die zu alt für den regulären Dienst sind.
[2] „Da »der Feind im Land« stand, ordnete Wilhelm II. nun laut gültigem Wehrpflichtgesetz die Einberufung des Landsturms an, also der ehemaligen Wehrpflichtigen, die von der regulären Mobilisierung nicht erfasst worden waren.“



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