Polizeiwagen
Substantiv, m:

Worttrennung:
Po·li·zei·wa·gen, Plural 1: Po·li·zei·wa·gen, Plural 2: Po·li·zei·wä·gen
Aussprache:
IPA [poliˈt͡saɪ̯ˌvaːɡn̩]
Bedeutungen:
[1] Fahrzeug, das die Polizei im Dienst verwendet
Herkunft:
Determinativkompositum aus Polizei und Wagen
Synonyme:
[1] Polizeiauto, Polizeifahrzeug
Beispiele:
[1] „In einem Polizeiwagen wurde er zum Gefängnis gebracht.“
[1] „Ein Polizeiwagen hielt neben ihnen.“
[1] „Der Polizeiwagen und der Wagen von Bayers Anwalt, denen wir zum Gefängnis folgten, blieben in einem Kreisverkehr stecken.“
Übersetzungen:


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