Prokurist
Substantiv, m:

Worttrennung:
Pro·ku·rist, Plural: Pro·ku·ris·ten
Aussprache:
IPA [pʁokuˈʁɪst]
Bedeutungen:
[1] Firmenangestellter mit vielen Vollmachten für Handelsabschlüsse seiner Firma; Inhaber der Prokura
Herkunft:
18. Jahrhundert
Beispiele:
[1] Der Prokurist unterzeichnete nach ausgiebiger Prüfung der Unterlagen den Vertrag.
[1] „‚Guten Morgen, Herr Samsa,‘ rief der Prokurist freundlich dazwischen. ‚Ihm ist nicht wohl,‘ sagte die Mutter zum Prokuristen, während der Vater noch an der Tür redete, ‚ihm ist nicht wohl, glauben Sie mir, Herr Prokurist. Wie würde denn Gregor sonst einen Zug versäumen! (...)“
[1] „Der Prokurist will seinem Chef nach dem Mund reden.“
Übersetzungen:


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