Vollmacht
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Voll·macht, Plural: Voll·mach·ten
Aussprache:
- IPA [ˈfɔlmaxt]
- [1] Recht: rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, also Auftrag oder Erlaubnis für eine Person, als Vertreter im Namen einer anderen Person zu handeln oder Entscheidungen zu treffen
- [2] Schriftstück mit dem Inhalt von [1]
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus voll und Macht. Das Wort ist eine Lehnübersetzung des 14. Jahrhunderts von gleichbedeutend lateinisch plenipotentia
- [1] Da ich krank bin und nicht selbst zur Bank gehen kann, erteile ich meinem Sohn die Vollmacht, dort für mich Geld abzuholen.
- [2] Das Gericht stellte dem Sohn eine Vollmacht für seinen Vater aus.
- englisch: [1, 2] power of attorney, proxy; [2] letter of attorney
- französisch: [1, 2] procuration f
- italienisch: [1, 2] procura f
- portugiesisch: [1, 2] procuração f
- spanisch: [1] plenipotencia f; [1, 2] poder m
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