Vollmacht
Substantiv, f:

Worttrennung:
Voll·macht, Plural: Voll·mach·ten
Aussprache:
IPA [ˈfɔlmaxt]
Bedeutungen:
[1] Recht: rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, also Auftrag oder Erlaubnis für eine Person, als Vertreter im Namen einer anderen Person zu handeln oder Entscheidungen zu treffen
[2] Schriftstück mit dem Inhalt von [1]
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus voll und Macht. Das Wort ist eine Lehnübersetzung des 14. Jahrhunderts von gleichbedeutend lateinisch plenipotentia
Beispiele:
[1] Da ich krank bin und nicht selbst zur Bank gehen kann, erteile ich meinem Sohn die Vollmacht, dort für mich Geld abzuholen.
[2] Das Gericht stellte dem Sohn eine Vollmacht für seinen Vater aus.
Übersetzungen:


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