Rüstzeug
Substantiv, n:

Worttrennung:
Rüst·zeug
Aussprache:
IPA [ˈʁʏstˌt͡sɔɪ̯k]
Bedeutungen:
[1] Kenntnisse oder Fertigkeiten, die man für eine Arbeit braucht
[2] Werkzeuge, die man für eine Arbeit braucht
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs rüsten und dem Substantiv Zeug; belegt seit dem 16. Jahrhundert; Luther hat das Wort offenbar im übertragenen Sinne für ‚Werkzeug‘ gebildet.
Beispiele:
[1] Das Rüstzeug für ein erfolgreiches Studium erlangen.
[1] „Das Rüstzeug für seine verfassungsrechtlichen Konzepte holte er sich beim Jurastudium in Wien.“
[2] Er hat nicht das richtige Rüstzeug für die auszuführenden Arbeiten dabei.
Übersetzungen:


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