Rauschgifthandel
Substantiv, m:

Worttrennung:
Rausch·gift·han·del, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʁaʊ̯ʃɡɪftˌhandl̩]
Bedeutungen:
[1] der illegale Kauf und Verkauf von Betäubungsmitteln
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Rauschgift und Handel
Synonyme:
[1] Drogenhandel, Suchtgifthandel
Beispiele:
[1] „Auch in Europa bleibt der Rauschgifthandel ein Milliardengeschäft.“



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