Rauschgifthandel
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Rausch·gift·han·del, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ˈʁaʊ̯ʃɡɪftˌhandl̩]
- [1] der illegale Kauf und Verkauf von Betäubungsmitteln
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Rauschgift und Handel
- [1] Drogenhandel, Suchtgifthandel
- [1] „Auch in Europa bleibt der Rauschgifthandel ein Milliardengeschäft.“
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