Rechnungsjahr
Substantiv, n:

Worttrennung:
Rech·nungs·jahr, Plural: Rech·nungs·jah·re
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçnʊŋsˌjaːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] Buchführung, öffentlicher Haushalt: Zeitraum von zwölf Monaten, für den Einnahmen und Ausgaben festgehalten werden
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Rechnung und Jahr
Beispiele:
[1] „Das Rechnungsjahr einer öffentlichen Gebietskörperschaft stimmt mit dem Kalenderjahr überein und erstreckt sich somit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.“



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