Reichsfürst
Substantiv, m:

Worttrennung:
Reichs·fürst, Plural: Reichs·fürs·ten
Aussprache:
IPA [ˈʁaɪ̯çsˌfʏʁst]
Bedeutungen:
[1] historisch: Adliger, der sein Lehen vom König oder Kaiser erhalten hatte
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Reich und Fürst mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Aber die meisten Reichsfürsten interessiert der Italienzug wenig; für sie scheint die Ära der Staufer schon passé.“



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