Reichsmark
Substantiv, f:

Worttrennung:
Reichs·mark, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʁaɪ̯çsˌmaʁk]
Bedeutungen:
[1] Währung des Deutschen Reiches von 1924 bis 1948
Beispiele:
[1] Sein Opa zeigte ihm verschiedene Reichsmark-Münzen.
[1] Während der Weimarer Republik zahlte man mit Reichsmark.
[1] „Aber Zigaretten waren eine Kostbarkeit an sich, pro Stück fünfzehn Reichsmark wert.“
[1] „Nunmehr kostete die Fünftagereise, leicht erhöht, fünfundvierzig Reichsmark.“
[1] „Insgesamt hatte Horst 242 Reichsmark angespart.“
[1] „In meinen betagten, von Flicken verzierten Trainingsanzug werden zweitausend Reichsmark eingenäht.“
Übersetzungen:


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