Scharia
Substantiv, f:

Worttrennung:
Scha·ria, kein Plural
Aussprache:
IPA [ʃaˈʁiːa]
Bedeutungen:
[1] Religion, wörtlich: der Weg zur Wasserstelle, eine Art islamischer Katechismus
[2] Islamische Rechtslehre: koranische Bestimmungen und Fatwa (religiöse Gutachten, islamische Rechtsmeinung) der Mufti (islamischen Religionsgelehrten)
[3] Islamische Gesetzgebung: im Sinne von geltendem Recht, zum Beispiel im Familienrecht
Herkunft:
von arabisch šarī'ā „heiliges Gesetz“ entlehnt
Beispiele:
[1] Die Scharia ist für Muslime Leitschnur in allen Lebensbereichen.
[2, 3] Die Scharia ist nur für Muslime anwendbar, so wie der christliche Katechismus nur für Christen.
[2] Die Scharia strebt an, die Rechte und Pflichten der Muslime in allen Lebensbereichen zu regeln.
[3] „Daraufhin erließ eine weitere islamistische Gruppe eine Fatwa gegen das Buch mit der Begründung, es verstieße gegen die Gesetze der Scharia und bezweifle die Existenz Gottes.“
[3] „Vor allem die Einführung der Scharia, also des islamischen Rechtssystems, in einigen Staaten Afrikas - wie zum Beispiel im Sudan oder in Nordnigeria - hat die überdimensionierte Rolle des Mannes weiter gefestigt und die der Frau geschwächt.“
Übersetzungen:


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