Schutzherr
Substantiv, m:

Worttrennung:
Schutz·herr, Plural: Schutz·her·ren
Aussprache:
IPA [ˈʃʊt͡sˌhɛʁ]
Bedeutungen:
[1] Person, die über einen anderen Macht ausübt (und dessen Verteidigung nach außen garantiert) • Diese Bedeutungsangabe muss überarbeitet werden.
[2] Staat oder dessen Repräsentant, der zu einem anderen in einer dominierenden Rolle ein gegenseitiges Loyalitätsverhältnis aufrechthält • Diese Bedeutungsangabe muss überarbeitet werden.
[3] jemand, der mit seinem (bekannten) Namen als offizieller Unterstützer für eine Veranstaltung, eine Organisation, ein Projekt oder Ähnliches in Erscheinung tritt • Diese Bedeutungsangabe muss überarbeitet werden.
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Schutz und Herr
Beispiele:
[1] „Nämlich den fränkischen König als Schutzherrn Roms an das Papsttum zu binden.“
[2] „Nach den Giftgasangriffen 2013 war Machthaber Assad und seinem Schutzherrn im Kreml klar, dass die USA nicht direkt in den Krieg eingreifen würden - auch weil sie nie sicher sein konnten, dass ein Sieg der Rebellen nicht noch mehr Chaos bringen würde.“
[3] „Noch während des Baues wurde das Holz der Kuppel schadhaft, sodass dieses 1722 durch eine Kuppeldeckung ersetzt werden musste, wozu Kaiser Karl VI. als oberster Schutzherr und Mitglied der Bruderschaft der heiligen Dreifaltigkeit das Kupfer lieferte.“
[3] „Den Welttag des Buches hat die Unesco auf den 23. April gelegt; so sind William Shakespeare und Miguel de Cervantes seine Schutzherren.“
[3] „Am Steilufer der Schwarzen Lacke entstanden (spätestens im 17. Jahrhundert) Kapellen des heiligen Nikolaus (Patron der Flößer und Schiffer, Schutzherr der Pilger, Wallfahrer und Reisenden) und des heiligen Sebastian (Patron gegen jähe Krankheiten, insbesondere die Pest), beide mit Messlizenz.“



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