Selbstbehalt
Substantiv, m: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, m: Worttrennung:
- Selbst·be·halt, Plural: Selbst·be·hal·te
Aussprache:
- IPA [ˈzɛlpstbəˌhalt]
- [1] dem Versicherungsnehmer nicht erstattete Kosten
- Determinativkompositum aus dem Pronomen selbst und dem Stamm des Verbs behalten
- [1] „Nach dem Versicherungsvertrag war ein Selbstbehalt von 20% vereinbart, der nicht nur die Kosten des eigenen Anwalts (des Klägers), sondern die gesamten Verfahrenskosten erfasste.“
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