Staatsexamen
Substantiv, n:

Worttrennung:
Staats·ex·a·men, Plural 1: Staats·ex·a·men, Plural 2: Staats·ex·a·mi·na
Aussprache:
IPA [ˈʃtaːt͡sʔɛˌksaːmən]
Bedeutungen:
[1] Abschlussprüfung bei bestimmten bundesdeutschen Studiengängen und anderen Ausbildungen, die von staatlichen Prüfern abgenommen wird und nicht von Personen, die der Ausbildungseinrichtung angehören
Herkunft:
Determinativkompositum aus Staat, Fugenelement -s und Examen
Beispiele:
[1] „In der Regel haben die angehenden Ärzte nicht nur blendende Abi-Noten, sie müssen auch sehr viel mehr büffeln und pauken als andere, sie machen gleich drei Staatsexamina, und sie bestehen diese Prüfungen fast immer, nämlich zu 98 Prozent.“
[1] „Beim ersten Staatsexamen fällt ein Drittel der Studenten durch, beim zweiten noch einmal ein Fünftel.“
[1] „Sie sitzen einfach immer in der Bibliothek, täglich zehn Stunden, sogar sonntags: Jurastudenten vor ihrem ersten Staatsexamen.
[1] „Der Vater hatte ihm vorgeschrieben, nach acht Semestern das Staatsexamen zu machen und danach sofort, wenn er dazu fähig sei, in kurzer Zeit zu promovieren, wie er es selbst gemacht habe.“



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