Strafhaft
Substantiv, f:

Worttrennung:
Straf·haft, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁaːfˌhaft]
Bedeutungen:
[1] eine für eine begangene Straftat verhängte Freiheitsentziehung
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm „Straf“ des Substantivs Strafe und dem Substantiv Haft
Gegenwörter:
[1] Schuldhaft
Beispiele:
[1] „Die Strafhaft hat zum Mindestmaß 1 Tag, als Höchstbetrag 6 Wochen, bei Aburteilung mehrerer strafbarer Handlungen 3 Monate; […]“
[1] „Ich habe den Lehrer später noch in der Strafhaft wiedergesehen, er redete immer noch von seinem Fall.“



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