Streifendienst
Substantiv, m:

Worttrennung:
Strei·fen·dienst, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈʃtʁaɪ̯fn̩ˌdiːnst]
Bedeutungen:
[1] Dienst, der darin besteht, einen bestimmten Zuständigkeitsbereich zwecks Absicherung/Beobachtung zu begehen oder zu befahren
[2] Person/Personengruppe, die zur Streife eingesetzt ist
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Streife und Dienst sowie dem Fugenelement -n
Beispiele:
[1] „Und deshalb begegnet man auch in deutschen Gerichtssälen Verhaltensweisen, die ich von meinem Streifendienst auf Bochums Straßen nur zu gut kenne.“
[2] Der Streifendienst ist noch unterwegs.



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